Änderungsantrag zu Punkt 3:
3. Empfohlene Spendenhöhe:
- In der Regel spenden die Funktionsträger*innen 50 % ihrer pauschalen Aufwandsentschädigung.
Die Absätze b) bis e)
mit weitergehenden Differenzierungen der Abgabenregelungen
werden gestrichen
Punkt 4 und folgende
unverändert
Die Spendenregelung wird deutlich übersichtlicher und nachvollziehbarer, die Abgabe für alle Funktionsträger*innen zu vereinheitlichen halten wir zudem für gerechter. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Funktionsträger*innen mit oft erheblich höherem Arbeitsaufwand und umfangreicherem Regelungsbedarf durch zusätzliche Abgaben benachteiligt werden.
Die steuerlichen Regelungen sind grundsätzlich für alle gleich, was jedoch dazu führt, dass höheres Spendenaufkommen (Fraktionsvorsitzende u.a.), aufgrund der max. steuerlichen Anrechnung, prozentual nicht gleichbehandelt wird. Die Einkünfte werden hingegen, abgesehen von einem überschaubaren Freibetrag, im Folgejahr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung voll versteuert. Durch eine höhere Abgabe, wie im Beschlussvorschlag des Kreisvorstandes vorgesehen, wird diese Ungleichheit verstärkt.
Anmerken möchten wir noch, dass bei den Grünen, im Vergleich zu anderen Parteien, ohnehin höhere Abgaben für Mandatsträger*innen vorgesehen sind.
Nina Lennhof, Christian Gaumitz, Peter Gehrmann, Joris Mocka, Monika Driesel, Jürgen Peters, Angela Stein-Ulrich