Es macht wenig Sinn zunächst einen höheren Spendenansatz - von 65 % vorzusehen und im Folgejahr eine anteilige Ertsattung für eine Nachversteuerung der Aufwandsentschädigung vorzunehmen. Besser wäre die Spende bei 50% zu belassen und auf eine komplizierte Gegenrechnung bei der Einkommenssteuererklärung zu verzichten.
Antrag: | Neufassung der Spendenregelung |
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Antragsteller*in: | Jürgen Peters (Grüne Meerbusch) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.05.2020, 12:47 |